Die Schweiz rief den UNO-Sicherheitsrat in einem Schreiben auf, die Verfahrensgarantien bei den Sanktionen gegen Al-Kaida und die Taliban zu verbessern, wie das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Dienstag mitteilte.
Die Schweiz lancierte die Initiative zusammen mit einer informellen Staatengruppe, die sie 2005 mitbegründet hatte. Dazu zählen Belgien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Finnland, Liechtenstein, die Niederlande, Norwegen, Österreich und Schweden.
Die elf Länder fordern eine Beschwerdemöglichkeit vor einer unabhängigen UNO-Behörde für Personen, die auf die Terrorliste der UNO gesetzt werden. Dazu soll das Mandat der Ombudsperson erweitert werden, die die Fälle entgegennimmt.
Anspruch auf Beschwerderecht
Die Ombudsstelle soll einen besseren Zugang zu den Informationen über die Gründe für Sanktionen erhalten und dem UNO-Sicherheitsrat die Aufhebung von Sanktionen empfehlen können, falls diese nicht mehr begründet sind.
In den letzten Jahren fochten mehrere Einzelpersonen die gegen sie verhängten Sanktionen vor nationalen oder regionalen Gerichten an. Die Schweiz und ihre Partnerländer stützen sich bei ihrer Initiative auf die Anforderungen dieser Gerichte bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte. Die von Sanktionen betroffenen Personen haben demnach Anspruch auf ein Beschwerderecht.
Änderungen am Sanktionsregime
Der Sicherheitsrat schaffte verschiedene Instrumente zur Terrorismusbekämpfung. Die Resolution 1267 von 1999 führte zur Schaffung eines Ausschusses, der zuständig ist für die Anwendung von Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die mit Al-Kaida oder den Taliban in Verbindung stehen.
Seit 1999 verabschiedet der UNO-Sicherheitsrat alle 18 Monate eine Änderung an diesem Sanktionsregime. Die Schweiz brachte bei diesen Gelegenheiten jeweils Verbesserungsvorschläge ein. Die letzte Änderung von 2009 führte zur Einrichtung einer Ombudsstelle.
Quelle: SDA